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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20.12.2009

Tierkindergarten

 

 

 

1.) Zum Schutz der Allgemeinheit nehmen wir nur Tiere die geimpft und haftpflichtversichert sind.

Ebenso behalten wir uns vor aggressive Tiere vom Tierkindergarten auszuschließen.

Um ansteckenden Erkrankungen vorzubeugen können wir nur gesunde Tiere aufnehmen.

Akute sowie vorangegangene Erkrankungen und Verletzungen, oder der Verdacht auf eine Erkrankung, sind uns in jedem Fall von dem Tierbesitzer zu melden.

Sollte ein Tier während der Betreuungszeit erkranken, behalten wir uns das Recht vor das Tier von der Betreuung auszuschließen.

Für kranke Tiere und eventuelle Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Läufige Hündinnen müssen wir während der Läufigkeit von der Betreuung ausschließen.

Sollte dennoch eine läufige Hündin während der Betreuungszeit gedeckt werden, wird für die dann auftretenden Folgen keine Haftung übernommen.



2.)Unser Hauptaugenmerk liegt in dem Wohlergehen der uns anvertrauten Tiere.

Bei einer größeren Anzahl von Tieren werden wir diese in verträgliche Gruppen aufteilen.

Sollte es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu Verletzungen kommen übernehmen wir keine Haftung.

Für Schäden kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf .

Wir schließen jede Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt. Dies gilt ebenso für die angestellten Betreuer.

Sollte ein Tier trotz Umzäunung und Aufsicht vom Gelände entwischen, übernehmen wir dafür keine Haftung.

3.)Im Falle eines medizinischen Notfalls werden wir mit dem Tierhalter sofort telefonischen Kontakt aufnehmen. Dennoch behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Tierhalter sofort einen Tierarzt aufzusuchen.

Die Kosten dafür trägt der Tierhalter.

Tiere die am vereinbarten Termin, ohne Rücksprache mit uns, nicht abgeholt werden, können von uns auf Kosten des Halters in eine andere Institution gebracht werden.

Bei verspäteter Abholung berechnen wir pro angefangener halben Stunde 5,00€



4.) Die Gebühr der Verträge ist im voraus zu entrichten und wird auch bei nicht Inanspruchnahme einbehalten.

Mehrtageskarten sind nur für den laufenden Monat gültig . Termine müssen im voraus gebucht werden und sind bindend.

Bei Langzeitverträgen wird die Gebühr am 1. Tag jeden Monats fällig, ein fester Betreuungsplatz wird zugesichert

Die Verträge gelten bis auf schriftlichen Widerruf.

 

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